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Reisereklamation – gewusst wie!

geposted am 25. August 2010 um 14:30 von Anna Frank

Wer kennt das nicht: man freut sich auf die heiß ersehnten Ferien, jedoch wird die Freude oft getrübt. Hält der Urlaub nicht das, was er verspricht, hat der Urlauber natürlich jedes Recht, sich zu wehren. Der ADAC hat deshalb einige Tipps zusammengestellt, damit Ihre Reklamation auch garantiert erfolgreich sein wird. Ein paar skurrile Beschwerden zum Lachen gibt’s obendrauf – viel Spaß beim Lachen und Kopfschütteln!Zunächst ist es wichtig, bereits vor Ort Abhilfe zu verlangen bzw. sich vom Reiseleiter oder dem direkten Vertragspartner die Mängel bescheinigen zu lassen. Dies ist unabdingbar für die spätere Beschwerdeführung. Lassen Sie sich am besten von Mitreisenden die Schäden bezeugen. Achten Sie dabei aus Glaubwürdigkeitsgründen darauf, dass es sich um unabhängige Reisende handelt und nicht um die engsten Familienangehörigen oder den Partner.

Eine Fotodokumentation ist ebenfalls hilfreich, bei Lärmbelästigungen ist ein Videomitschnitt sinnvoll. Nach der Rückkehr sollten Sie Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats geltend machen, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung.

Ob und welche Preisminderung Sie erwarten können, hängt vom Mangel ab. Der ADAC hat zu diesem Zweck 300 Urteile der letzten Jahre zusammengestellt, die eine grobe Richtlinie zeigen.

Insekten sind zwar eine Plage, aber kein Klagegrund, genauso wie die Lärmbelästigung durch einen Hahn in ländlichen Gegenden oder Geckos in karibischen Regionen. Die angepriesene direkte Strandlage ist ebenfalls Auslegungssache. Bei einer weitläufigen Hotelanlage muss der Urlauber schon mal 800m zum Strand in Kauf nehmen. Sollten Sie auf den Malediven anstatt auf einer Insel auf einem Tauchboot untergebracht sein oder Soldaten ein störendes Manöver ausführen, dann haben Sie durchaus Anspruch auf den Komplettpreis.

Manche Beschwerdegründe sind jedoch schon sehr skurril, hier unsere Top 5:

  1. Ein Urlauber, der einen Ausflug in die Wüste unternommen hatte, beschwerte sich anschließend über die rauen Mengen an Staub und Sand.
  2. Ein Paar, welches ein Zimmer mit getrennten Zimmern gebucht, aber eines mit Doppelbett erhalten hatte, beklagte sich über die daraus resultierende Schwangerschaft.
  3. Eine Familie war über die vielen Fische im Meer überrascht – die Kinder hätten sich sehr erschreckt.
  4. Eine Reisende war kurz davor die Polizei zu rufen, da das Hotelpersonal sie in ihrem Zimmer eingesperrt hätte. Das Problem war: Sie verstand das Schild „Do not disturb“ als Aufforderung in ihrem Zimmer zu bleiben.
  5. Ein Gast klagte über lautes Gejammere mehrmals am Tag – das Hotel lag in der Nähe einer Moschee.
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